Aus - und Weiterbildungsförderung
Durch das Qualifizierungschancengesetz können zahlreiche Weiterbildungen gefördert werden, die Mitarbeiter mit aktuellem Wissen versorgen und sie fit für die Arbeitswelt von morgen machen. Ein grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. Jobcenter gefördert. Arbeitgeber können so ihr Personal auf den neuesten Stand bringen, langfristig im Unternehmen halten und dem Fachkräftemangel trotzen.
Übrigens: Auch wenn Sie eine Weiterbildung selbst finanzieren, können Sie von staatlicher Hilfe profitieren, indem Sie zumindest die Lohnkosten bezuschussen lassen. Hier greift ab 01.04.2024 das Qualifizierungsgeld.
Wie sieht die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz konkret aus?
Zusätzlich Förderung können Sie erhalten bei:
- Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt zu 100 %
- Förderung behinderungsbedingter Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen wie z.B. Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Unterkunft
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
- Umfang der Weiterbildung:
mehr als 120 Stunden. Unsere Empfehlung: Weiterbildungen mit 200 bis 300 Stunden, um die Förderung optimal zu nutzen. Sie können dafür auch kürzere Kurse einfach beliebig miteinander kombinieren. - bsw Bildungsanbieter:
externer und zertifizierter Träger - bsw Bildungsangebot:
zertifiziert nach AZAV - Vermittelte Qualifikationen:
Die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln (anstatt nur Fähigkeiten, die für den aktuellen Arbeitsplatz ohnehin bereits vorausgesetzt werden). - Vorhergehende Aus- oder Weiterbildung:
Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens zwei Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.
Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,
- damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
- ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.